Klingt fast so.Video-Man hat geschrieben:Brautpaar = Auftraggeber
Video-Man hat geschrieben:Hallo Kollegen,
Ausgangslage: Hochzeit mit nur geladenen Gästen, Freunde und Bekannte
Kirche und weltliche Feier jeweils mit gemapflichtiger Live Musik
Herstellung einer DVD mit gemapflichtiger Original-Hintergrundmusik vom Hochzeitsgeschehen und Abgabe an Brautpaar = Auftraggeber
Ist hierzu eine Anmeldung bei der Gema, inklusiv Einholung der Nutzungsrechte und Entrichtung der Gemagebühren, erforderlich?
Wer weiß was?
Vielen Dank
Musik selber produzieren oder auf Gemafreimusik zurückgreifen (meist sehr schlecht und kostet auch (Einmalige Zahlung an den Produzent).Video-Man hat geschrieben:Wer weiß einen legalen und in der Praxis gangbaren Lösungsweg?
Flati hat geschrieben:Musik selber produzieren oder auf Gemafreimusik zurückgreifen (meist sehr schlecht und kostet auch (Einmalige Zahlung an den Produzent).Video-Man hat geschrieben:Wer weiß einen legalen und in der Praxis gangbaren Lösungsweg?
Verstehe ich aber ich habe dieses blödsinnige Rechtssystem wo jede Kreativität erstickt ja nicht erfunden. Vielmehr waren wir selbst genau von diesem Punkt betroffen bei einer Reisereportage wo wir eine Lasershow im freien filmten und die Originalmusik ersetzen mußten, was natürlich nicht annähernd das feeling rüber brachte wie das Original. Aber so ist das nunmal.Video-Man hat geschrieben:Flati hat geschrieben: Musik selber produzieren oder auf Gemafreimusik zurückgreifen (meist sehr schlecht und kostet auch (Einmalige Zahlung an den Produzent).
Das ist ja für einen normalen Film ok, aber auf der Hochzeit will das Brautpaar z. Bsp. die Originalmusik der eigens verpflichteten Musikband zum Hochzeitzwalzer, etc.
Dies würde aber dann im Umkehrschluss für jedes auch noch so private Video für sich selbst gelten, sobald eine Musik, ob gemapflichtig oder -frei im Video zu hören ist.Flati hat geschrieben:Der von Dir zitierte § 53 greift hier nicht. Grund ist das die Erstellung des Werkes mit geschützten Titeln ohne Erlaubnis/Genehmigung/Freigabe schon rechtswidrig ist.
Wenn man es rein unter dem rechtlichen Aspekt sieht: Ja.Video-Man hat geschrieben:Dies würde aber dann im Umkehrschluss für jedes auch noch so private Video für sich selbst gelten, sobald eine Musik, ob gemapflichtig oder -frei im Video zu hören ist.Flati hat geschrieben:Der von Dir zitierte § 53 greift hier nicht. Grund ist das die Erstellung des Werkes mit geschützten Titeln ohne Erlaubnis/Genehmigung/Freigabe schon rechtswidrig ist.
Genau das meinte ich damit :-)StefanS hat geschrieben:Die GEMA selbst zu befragen kannst Du Dir nach meinen Erfahrungen schenken.
Ich hatte vor längerer Zeit einmal versucht, folgenden "Fall" zu klären:
Abschlußfeier einer Grundschulklasse.
Wie üblich, führen 6 Mädels zu irgend einem aktuellen Chart Hit ein Tänzchen auf.
Ein Vater filmt und verteilt Kopien dieses Films auf DVD.
Natürlich ist der aktuelle Hit, der im Hintergrund aus dem Ghettoblaster plärrt, mit auf DVD.
Gemapflicht oder nicht?
Erster Anruf, in Berlin:
So genau wisse man das nicht, aber Schulen haben einen Rahmenvertrag, die müssen den benutzten Titel nur angeben, damit sei das abgegolten. Aber sicherheitshalber noch einmal in Dortmund fragen.
Zweiter Anruf, in Dortmund:
Aha, Sie erstellen Kopien. Auch wenn Sie dafür kein Geld nehmen, verpflichtet die Erstellung von Kopien grundsätzlich zur Zahlung der Gema Gebühren.
Ja, Schulen haben zwar einen Rahmenvertrag, der gilt dann aber für die Aufführung. Wenn Sie davon ein Video machen und das verteilen, so ist das eine ganz andere Sache.
Es interessiert auch nicht, daß es keine öffentliche Aufführung des Videos geben wird. Kopieren heißt das Zauberwort.
Nach längerer Zeit fiel dann in diesem Gespräch auch die Bemerkung:
Wo kein Kläger ist, da auch kein Beklagter.
So viel zur Auskunft der GEMA. Die hilft ebenso wenig weiter wie diese Antowrt dies (leider) tut.
Gruß
Stefan
Der Walzer war nur ein Beispiel, das Brautpaar will eben die Originalmusik von "ihrer Hochzeitsband"Flati hat geschrieben:Verstehe ich aber ich habe dieses blödsinnige Rechtssystem wo jede Kreativität erstickt ja nicht erfunden. Vielmehr waren wir selbst genau von diesem Punkt betroffen bei einer Reisereportage wo wir eine Lasershow im freien filmten und die Originalmusik ersetzen mußten, was natürlich nicht annähernd das feeling rüber brachte wie das Original. Aber so ist das nunmal.Video-Man hat geschrieben:
Das ist ja für einen normalen Film ok, aber auf der Hochzeit will das Brautpaar z. Bsp. die Originalmusik der eigens verpflichteten Musikband zum Hochzeitzwalzer, etc.
Aber Achtung: Bei Titel die Allgemeingut sind oder Titel die Älter als 70 Jahre sind gibt es bsondere (einfachere) Vorschriften. Da könnte ein Walzer sicher darunter fallen.
sorry, aber Deine Antwort ist überheblich!steveb hat geschrieben:also meine erfahrungen bei der GEMA nachzufragen waren immer erfolgreich....allerdings habe ich denen immer gesagt, daß ich sie als Referenz "benutze"...manchmal wurde ich auch weiter verbunden (zugegeben)...
...Alles eine Frage der Fragestellung!!
na..ich glaube, Du hast es nicht verstanden...scheinbar...und ich meine es garantiert nicht überheblich. Aber, es ist eigentlich ganz einfach. Wenn ich ein Problem nicht lösen kann, frage ich jemanden, der sich damit auskennt. Wenn dieser mir eine Antwort gibt und der Meinung ist, es ist richtig so wie er es formuliert, dann verwende ich ihn als Quelle bzw. als Referenz. Ausserdem muss ich davon ausgehen, daß er weiss was er sagt...Flati hat geschrieben:sorry, aber Deine Antwort ist überheblich!steveb hat geschrieben:also meine erfahrungen bei der GEMA nachzufragen waren immer erfolgreich....allerdings habe ich denen immer gesagt, daß ich sie als Referenz "benutze"...manchmal wurde ich auch weiter verbunden (zugegeben)...
...Alles eine Frage der Fragestellung!!
Dein Satz "Alles eine Frage der Fragestellung!" ist völlig daneben, oder hälst Du die Forrenmitglieder hier für nicht mündig und fähig ihr Anliegen klar zu formulieren?
Das einzigste was Nonsens ist und realitätsfern ist, ist Dein geschreibsel.steveb hat geschrieben: Aber, es ist eigentlich ganz einfach. Wenn ich ein Problem nicht lösen kann, frage ich jemanden, der sich damit auskennt. Wenn dieser mir eine Antwort gibt und der Meinung ist, es ist richtig so wie er es formuliert, dann verwende ich ihn als Quelle bzw. als Referenz. Ausserdem muss ich davon ausgehen, daß er weiss was er sagt...
Allerdings setzt das vorraus, daß ich eine "eindeutige Frage bzw. einen eindeutigen Sachverhalt" schildere...ist doch nicht so schwer. Wenn ich dies nicht tue, kann ich keine Verbindliche Antwort erwarten...oder?
Also....alles eine Frage der.....aber lassen wir das, das kennst Du ja bereits.
Was hat das bitte mit überheblichkeit zu tun....und wer behauptet hier, daß die Forenmitglieder nicht in der Lage wären, dies zu tun. Und was ist Dein Grund, so ein Nonsens zu behaupten?
Naja, ich werd´jetzt mal gehässig:Flati hat geschrieben:
sorry, aber Deine Antwort ist überheblich!
Dein Satz "Alles eine Frage der Fragestellung!" ist völlig daneben, oder hälst Du die Forrenmitglieder hier für nicht mündig und fähig ihr Anliegen klar zu formulieren?