Siehe hierzu:bskm hat geschrieben:Aber wo bekommt man "lizenzfreie" Musik, die man bedenkenlos in die eigenen Videos integrieren kann ?
GEMA-frei heißt aber nicht gleich umsonst!!Markus hat geschrieben:Siehe hierzu:bskm hat geschrieben:Aber wo bekommt man "lizenzfreie" Musik, die man bedenkenlos in die eigenen Videos integrieren kann ?
Wo GEMA freie Musik ?
Verfolge meinen Link bis zu diesem Beitrag, dort steht genau das, was Du geschrieben hast. ;-)clint hat geschrieben:GEMA-frei heißt aber nicht gleich umsonst!!
...es sei denn, diese Musiker sind bereits bei der Gema angemeldet. Dann können die Dir nämlich keine Nutzungsrechte mehr erteilen. Und das schlimme ist, dass das manche Musiker selbst nicht so genau wissen. Daher ist es besser, wenn Du das weißt und nach der Gema-Zugehörigkeit fragen kannst. ;-)Screws hat geschrieben:Ein weiterer Tip von mir ist einfach mal die betreffenden Musiker anschreiben...
Markus hat geschrieben:Verfolge meinen Link bis zu diesem Beitrag, dort steht genau das, was Du geschrieben hast. ;-)clint hat geschrieben:GEMA-frei heißt aber nicht gleich umsonst!!
stimmt, das ist oft ein Problem. Ich selbst bin nach 12 Jähriger Gemamitgliedschaft ausgestiegen, weil es keine flexible Handhabe gibt.Markus hat geschrieben:...es sei denn, diese Musiker sind bereits bei der Gema angemeldet. Dann können die Dir nämlich keine Nutzungsrechte mehr erteilen. Und das schlimme ist, dass das manche Musiker selbst nicht so genau wissen. Daher ist es besser, wenn Du das weißt und nach der Gema-Zugehörigkeit fragen kannst. ;-)Screws hat geschrieben:Ein weiterer Tip von mir ist einfach mal die betreffenden Musiker anschreiben...
das ist so nicht richtig...sie sind nur für kommerzielle Verwendung nicht nutzbar...wenn Du es für Deine "privaten" Dinge benutzt, hat der Inhaber nix dagegen...und ich muss das wissen...weil ich kenn den Inhaber gut :-)Anonymous hat geschrieben:http://www.erbemusic.de/
dort sind downloads zwar frei aber nicht öffentlich nutzbar, kennst ihr nich ne side bei der es kostenlos, und öffentlich nutzbar ist???
gruß home video
Ein wirksamer Urheberschutz muß umfassend sein. Es geht nicht darum, dir oder mir Geld aus der Tasche zu ziehen, sondern Schlupflöcher zu schließen. Beispiel Filmpiraten: Die einzelne Raubkopie muß zumindest eine Ordnungswidrigkeit sein, sonst ist der illegale Massenhandel nie zu beweisen.chiseller hat geschrieben:...ich muss sagen, mich regt dieses thema extrem auf. ich will jetzt nicht zum populistischen stilmittel greifen aber das ganze ist einfach eine riesen sauerei bzw. geldmaschineri....
chiseller hat geschrieben: ...nur leider wird daraus nichts, weil ich meine gekauften lieder nicht für mein video verwenden darf.
ich denke, hier muß man mal was klarstellen:chiseller hat geschrieben:was ich davon habe?
eigentlich nichts, bis auf die meinungen der user, falls sich überhaupt welche dafür interessieren. nur leider wird daraus nichts, weil ich meine gekauften lieder nicht für mein video verwenden darf.
der urheber kann also rechtlich genau festlegen, wem er das recht zur vervielfältigung (auf deiner festplatte, einer festplatte eines servers, auf cd oder sonstwie) sowie zur verbreitung (radio, fernsehen, youtube und ähnliche) gibt/verkauft/sonstwie überläßt.§ 15 UrhG - Die grundlegenden Rechte des Urhebers = seine Verwertungsrechte = die Rechte, die er als Nutzungsrechte an andere übertragen kann.
(1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt insbesondere
1. das Vervielfältigungsrecht (§ 16),
2. das Verbreitungsrecht (§ 17),
3. das Ausstellungsrecht (§ 18).[/b]
(2) Der Urheber hat ferner das ausschließliche Recht, sein Werk in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben (Recht der öffentlichen Wiedergabe); das Recht umfaßt insbesondere
1. das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht (§ 19),
2. das Senderecht (§ 20),
3. das Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger (§ 21),
4. das Recht der Wiedergabe von Funksendungen (§ 22).
(3) Die Wiedergabe eines Werkes ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Personen bestimmt ist, es sei denn, daß der Kreis dieser Personen bestimmt abgegrenzt ist und sie durch gegenseitige Beziehungen oder durch Beziehung zum Veranstalter persönlich untereinander verbunden sind.