Computer, Zubehör und Software ab sofort im Anschaffungsjahr steuerlich absetzbar

// 14:54 Do, 21. Jan 2021von

Am 19.1.2021 hat die Ministerpräsidentenkonferenz nicht nur Verschärfungen der Corona-Maßnahmen verabredet, sondern auch ein kleines Wirtschaftsförderungs-"Schmankerl" beschlossen, das viele slashCAM-Leser direkt betreffen (und vielleicht auch freuen) dürfte: So soll es ab sofort und rückwirkend zum 1.Januar 2021 möglich sein, Computer, Zubehör und Software grundsätzlich im Jahr der Anschaffung komplett steuerlich abzuschreiben.


Bis zum Ende des letzten Jahres mussten Computer (so wie andere Investitionsgüter über 800 Euro Anschaffungspreis) über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Damit war es unter anderem nicht möglich, zum Jahresende noch größere IT-Investitionen zu tätigen, um eventuell sehr hoch ausgefallene Gewinne auf den letzten Drucker ...äääh Drücker steuerfrei in neue Hard- und Software umzuwandeln. Und selbst bei den sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgütern unter 800 Euro war es nicht immer klar, ob beispielsweise eine neue Grafikkarte wirklich als "selbstständig nutzbar" anerkannt werden würde.





Noch wurde das entsprechende Schreiben des Bundesfinanzministeriums mit dem genauen Wortlaut der neuen Regelung nicht veröffentlicht. Darum ist auch noch nicht sicher, ob die neuen Regeln der Sofortabschreibung nur als befristete Corona-Ausnahmen oder im Anschluss auch dauerhaft gelten sollen.



Auch ist natürlich interessant, wie eng oder weit "Computer, Zubehör und Software" dann letztlich gefasst, bzw. definiert und ausgelegt wird. Ist eine DSLM-Kamera, die man für eine hochqualitative Zoom-Übertragung kauft und einsetzt beispielsweise als Zubehör zu sehen? Oder ein etwas teurerer 4erPack CFExpress-Speicherkarten? (Ach nein, die laufen ja sowieso schon unter Verbrauchsmaterialien ;)...


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