DJI verfeinert und verkleinert die Flugverbotszonen seiner Drohnen

// 12:02 Fr, 26. Okt 2018von

Ab nächstem Monat wird das neue Geospatial Environment Online (GEO) Update 2.0 für DJI Drohnen ausgeliefert werden. Das Update der DJI GO 4 App und der Firmware wird zuerst in den USA, dann auch in andere Regionen verfügbar sein. Es bringt vor allem neue und feinere Definitionen der Grenzen der Flugverbotszonen, die per Geofencing beschränken, wo eine Drohne fliegen kann.


Diese werden mit dem Update nicht mehr als grobe zweidimensionale Kreise rund um die jeweiligen Objekte wie etwa Flughäfen definiert, sondern können jetzt dreidimensionale (Polygon-)Formen annehmen, welche den Besonderheiten der jeweiligen Objekte besser entsprechen. Das hat den Vorteil, daß zum Beispiel Drohnenflüge seitlich neben den Einflugschneisen nicht mehr beschränkt werden. DJI wechselt für die zugrundeliegenden geospatialen Daten den Provider - PrecisionHawk ersetzt den bisherigen Service von AirMap.



DJIs Geofencing verwendet GPS, um automatisch zu verhindern, daß Drohnen in der Nähe von sensiblen Orten wie etwa Flughäfen, Gefängnissen, Kernkraftwerken oder militärischen Einrichtungen fliegen. An solchen Orten kann eine DJI-Drohne ohne besondere Genehmigung nicht starten bzw. fliegen. Drohnenpiloten mit verifizierten DJI-Accounts können einige Bereiche freischalten, wenn sie berechtigte Gründe sowie die notwendigen Genehmigungen haben, aber die kritischsten Bereiche erfordern spezielle Maßnahmen von seiten DJI, um sie freizuschalten. DJI hat den Genehmigungsprozess gestrafft, so daß professionelle Drohnenpiloten mit Flugberechtigung an sensiblen Orten innerhalb von 30 Minuten Entsperrcodes erhalten können.


Die neuen Geofencing Flugverbotszonen rund um Flughäfen
Die neuen Geofencing Flugverbotszonen rund um Flughäfen

Bisher definierte DJIs GEO-System einen 8km großen Kreis um Flughäfen, mit erhöhten Einschränkungen in einem kleineren Kreis, der das Flughafengelände umfaßt. Das GEO 2.0 System definiert die erhöhten Flugeinschränkungen nun genauer: ein 1,2 Kilometer breites Rechteck um jede Start- und Landebahn und die Flugwege an beiden Enden an. Weniger strenge Einschränkungen gelten für ein ovales Gebiet innerhalb von 6 Kilometern (3,7 Meilen) um jede Start- und Landebahn. Bereich von 3.6 km vor der totalen Flugverbotszone.



Diese neue Form der Flugverbotszonen erweitert den erlaubten Flugbereich für Drohneneinsätze an den Seiten der Start- und Landebahnen als auch in einem Bereiche von als 3 Kilometer (1,9 Meilen) vom Ende einer Start- und Landebahn entfernt (mit beschränkter Flughöhe), während sie den Schutz an den Stellen erhöht, an denen Flugzeuge tatsächlich fliegen. Inwiefern auch das neue GEO 2.0 System von Hackern ausgehebelt werden kann, wird sich zeigen.





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