EU beschließt Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Drohnen

Das Europäische Parlament in Straßburg hat EU-weite Regeln für den sicheren Einsatz von Drohnen beschlossen. Bevor sie gültig werden müssen sie noch von EU-Kommission ausgearbeitet und dann vom EU-Ministerrat verabschiedet werden. Die neuen Regeln sollen ebenso dazu dienen die Sicherheit von Drohnenflügen zu gewährleisten, wie die Privatsphäre der Bürger zu schützen und durch eine einheitliche Regelung die Entwicklung und den kommerziellen Einsatz von Drohnen in ganz Europa zu erleichtern.


Bisher fielen Drohnen mit einem Gewicht von weniger als 150 kg unter die nationale Gesetzgebung - in Zukunft werden die neuen EU-weite Regelungen gelten. Beschlossen hat das Parlament einige neue http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-2018-0245+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE) Regelungen, welche aber noch ergänzt werden müssen um genaue Definitionen.



Nach den neuen Regeln müssen Drohnen so konstruiert sein, daß sie ohne Gefährdung von Personen betrieben werden können und je nach Risiko (abhängig vom Gewicht und Verwendungszweck) mit Sicherheitsfunktionen wie etwa mit einer Landeautomatik oder mit Kollisionsvermeidungssystem ausgestattet sein muß.



Abhängig vom Gewicht der Drohne müssen Piloten Kenntnisse der geltenden Regeln besitzen und - zum Beispiel durch eine Schulung - in der Lage sein eine Drohne korrekt steuern zu können - ebenso müssen sich Piloten in nationale Registern eingetragen und ihre Drohnen gekennzeichnet sein. Vorgeschlagen wird ein Wert von 80 Joule beim Aufprall als Grenzwert. Für kleine Drohnen sollten diese Regeln nicht gelten - momentan gelten in Deutschland Drohnen mit einem Gewicht von unter 250g als klein.



Die genauen Grenzen werden aber für die EU-Regelung neu festgelegt werden. Gleiches gilt für die Definition der maximalen Flughöhe und Höchstentfernung und welche Drohnen über zusätzliche Sicherheitsmerkmale verfügen müssen. Ebenso die Definition von Zonen mit eingeschränktem bzw verbotenem Zugang wie u.a. Anlagen wie Flughäfen, Botschaften, Gefängnisse und Kernkraftwerke. Zudem sollen Drohnen sollen so entworfen werden, dass sie möglichst wenig Lärm- und Luftverschmutzung verursachen.



Zu den Empfehlungen an die Kommission zählt auch der Vorschlag, Modellflugzeuge, die ebenfalls unter die neuen Regelungen für unbemannte Luftfahrzeuge fallen, gesondert zu behandeln - grade in Rücksichtnahme auf deren bisher sehr gute Sicherheitsbilanz.



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