Auch weil die Bildausgabe (noch?) nicht zu einem wirklich planbaren Ergebnis führt, kann eine menschliche Urheberschaft nicht begründet werden. Strittig bleibt bislang noch, ob eine Urheberschaft nicht doch im Prozess der Auswahl und des Trial and Errors entstehen könnte.
Somit bleibt weiterhin vieles im Fluss. Sowohl was die Planbarkeit des Outputs der Modelle angeht - als auch welche Auslegungen sich in der aktuellen Rechtsprechung durchsetzen, bzw. manifestieren.
Das U.S. Copyright Office hat nun ebenfalls einen offiziellen Standpunkt zum Stand der Dinge veröffentlicht. Konkret geht es darum, ob und wie man ein KI-Werk mit einem Copyright schützen kann - was noch einmal etwas anderes ist, als das deutsche Urheberrecht.
Doch allzu eindeutig lässt sich dies auch nach dieser Stellungnahme nicht beurteilen. Wir erlauben uns einen Auszug der Prüfung zu übersetzen:
"Bei Werken, die KI-generiertes Material enthalten, wird das Amt prüfen, ob die Beiträge der KI das Ergebnis einer "mechanischen Vervielfältigung" sind oder ob es sich um die "ursprüngliche geistige Vorstellung des Urhebers handelt, der er eine sichtbare Form gegeben hat".
Die Antwort hängt von den Umständen ab, insbesondere davon, wie das KI-Tool funktioniert und wie es zur Schaffung des endgültigen Werks verwendet wurde. Dies ist notwendigerweise eine Frage des Einzelfalls."
Daraus deuten wir: Tatsächlich wird vor allem die Dokumentation des Schaffensprozesses entscheidend für die Copyright-Erteilung. Nur ein langer Prompt alleine hat dagegen auch in den USA per se keine großen Chancen, ein Copyright zu begründen.
In der Praxis kann alles noch deutlich komplexer werden, sobald man die Nachbearbeitung oder das Inpainting in die Waagschale wirft. Oder auch einfacher. Denn beim KI-Inpainting in ein geschütztes Werk dürfte das Urheberrecht auf das geschützte Werk weiterhin anwendbar sein.
Im Gegenzug sollte auch eine deutlich wahrnehmbare manuelle Nachbearbeitung eines KI-Werkes (wie z.B. eine Retusche inkl. Farbkorrektur) die Urheberschaft an einem dabei "neu" entstandenen Werk begründen können. Aber das ist natürlich nur unsere Meinung und kein juristischer Rat.
Wer noch mehr zum Thema lesen will: Hier findet sich ein guter Überblick zur aktuellen "KI-Auslegung" des Urheberrechtes in Deutschland.
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