Die 30 Min-Aufnahmebegrenzung bei Nicht-Camcordern fällt langsam aber sicher

// 10:45 Fr, 11. Mai 2018von

Ältere Hasen erinnern sich noch an die DV-In-Problematik bei den ersten DV-Camcorder-Modellen. Während man mit Modellen aus dem nicht EU-Ausland auch seine digitalen Filme über die Kamera auf ein DV-Tape zurückspielen konnte, war bei europäischen Modellen der digitale Eingang der Kamera gesperrt. Seinerzeit war dies besonders schmerzhaft, weil es noch kaum bezahlbare Archiv-Medien für geschnittene digitale Videos gab. Da war ein DV-Tape mit rund 12 GB Speicherplatz schon das größte der Gefühle. Doch leider trennte der versperrte Eingang viele Filmer von dieser extrem günstigen Backup-Möglichkeit.


Der Grund dafür war der Zoll: Kameras, die auch ein Videosignal aufzeichnen konnten, waren zu dieser Zeit als Videorecorder mit einem höheren Zollsatz (14 % statt 4,9 %) belegt. Und das bedeutete, dass Videokameras mit digitalem Eingang im Handel mindestens 10 Prozent teurer angeboten werden mussten, als vergleichbare Geräte ohne DV-In. Doch entsprechende Hacks waren schnell gefunden und es entwickelte sich hieraus ein reges Treiben aus DV-Freischaltservices und immer besser geschützen DV-Eingängen. Bis, ja bis das Thema DV-Archivierung aufgrund besserer Alternativen von sich aus uninteressant wurde. Doch auch die Zollsätze waren nicht für Ewigkeit bestimmt. So fällt in diesem Juli 2018 der Zollsatz für Videokameras mit Eingang von 7,0 auf 3,5 Prozent. Und ab 1. Juli 2019, also ungefähr in 14 Monaten fällt er sogar komplett weg.



Und das führt uns direkt zu "Zollproblemen" mit aktuellen Kameras. Denn während DV-In überhaupt keine Rolle mehr spielt, gibt es seit Aufkommen der Fotoapparate mit Filmfunktion eine weitere Zollabgabe für diese eigene Gerätekategorie: Kann eine Kamera oder einen Fotoapparat 30 Minuten oder mehr am Stück aufzeichnen, so handelt es sich um eine Videokamera (auch ohne Eingang), die im Gegensatz zu einem Fotoapparat ebenfalls mit einer Zollgebühr belegt ist.



Dieser Zollsatz betrug noch am ab 1. Juli 2016 4,1 Prozent und soll bis 2021 komplett wegfallen. Nach Berechnungen von Beiti aus unserem Forum, sollte der aktuelle Zollsatz ab 1. Juli 2018 somit noch 2,5 Prozent betragen. Spätestens mt 1,6 Prozent in 2019 dürfte bei teureren Spitzenmodellen die Aufnahmebeschränkung dann häufiger fallen, wie es Panasonic schon bei vereinzelten Modellen in der Vergangenheit praktiziert hat (u.a. GH5 und GH5s).



Wenn wir es richtig deuten, könnten Hersteller nun ab 1. Juli 2019 den Zoll, bzw. die 30 Minuten-Einschränkung sparen, wenn die Kamera einen wie auch immer gearteten Videoeingang besitzt. Oder sie müssen sich bis 2021 gedulden. Oder sie kalkulieren einige Modelle mit der erhöhten Zollgebühr. Oder man selbst schaut sich einmal genau um, ob es für das eigene Modell nicht einen entsprechenden Hack gibt, um das Limit zu umgehen. Dies kann übrigens auch über das versteckte Service-Menü einiger Kameras "gelingen", dessen Zugangscodes allerdings in der Regel nur autorisierte Werkstätten haben.



Danke an Beiti bei uns im Forum für den Hinweis und die Recherche



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