Filmer-Klage erfolgreich: YouTube muß TV-Doku-Mitschnitt löschen

TV-Mitschnitte sind auf YouTube keine Seltenheit - obwohl sie urheberrechtlich eigentlich illegal sind. Jetzt hat ein Dokumentarfilmer mit Hilfe der AG Dokumentarfilm gerichtlich erzwungen, daß YouTube seinen von einem User mitgeschnittenen und hochgeladenen Fernseh-Film löschen muß.


§PIC1L§YouTube hatte den Film nicht gelöscht als der Filmer den Verstoß aufgezeigt hatte, sondern den User um Stellungnahmen geben. Dieser hatte angegeben, dass er durch Zahlung des Rundfunkbeitrags Miteigentümer des gesendeten Film geworden sei und so das Recht dazu besitze, diesen öffentlich weiterzuverbreiten. Mit dieser Begründung hatte sich YouTube dann zufrieden gegeben und den Film online gelassen - ganz im eigenen Interesse an (hochwertigen) und kommerziell verwertbaren Inhalten auf der Plattform.

So landete der Fall vor Gericht, welches entschied, daß YouTube die "ihr zumutbare Prüfpflichten verletzt, weil sie nach dem Hinweis der Klägerin im Rahmen des Beanstandungsverfahrens nicht alles ihr technisch und wirtschaftlich Zumutbare getan hat, um weitere Rechtsverletzungen im Hinblick auf die geschützten Werke zu verhindern". Der Betreiber von YouTube hätte "unverzüglich mit dem Ziel ... tätig werden müssen, die Darstellung des Werkes zu entfernen oder den Zugang zu sperren, sobald sie die erforderliche Kenntnis erlangt hatten" ohne weitere Prüfung "da die Zahlung von GEZ-Gebühren offensichtlich nicht zum Erwerb von Veröffentlichungsrechten führt.“



Für Filmemacher ist dies eine gute Nachricht, da sie so nicht bei einer Fernsehausstrahlung das Risiko eingehen, dass ihr kompletter Film per YouTube weiterverbreitet wird und durch seine freie Verfügbarkeit im Netz jede weitere Rechteverwertung (und damit Re-Finanzierung) erschwert.




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