Neue Regeln für Drohnen: der Führerschein und die Kennzeichungspflicht kommen

Ein Entwurf des Verkehrsministers zur Neuregelung des Drohnenflugverkehrs sieht einige neue Gebote für die Besitzer/Piloten von Drohnen vor. Es kommt z.B. die schon von der deutschen Flugsicherung - welche die Zahl der Drohnen in Deutschland auf rund 400.000 schätzt - geforderte Kennzeichungspflicht für Drohnen in Form einer Plakette mit Name und Adresse des Besitzers, welche für Drohnen mit einem Gewicht von über 250g gelten soll.


Noch strenger sollen laut der "Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten" über 5kg schwere Drohnen reglementiert werden. Für diese - egal ob privat oder gewerblich genutzt - soll eine von den zuständigen Landesbehörden ausgestellte Betriebserlaubnis, sowie ein für 10 Jahre gültiger Extra Drohnen-Führerschein ("Kenntnisnachweis") samt (Online-) Prüfung eingeführt werden - für den Führerschein ist ein Mindestalter von 16 Jahre vorgesehen.



Allgemein gelten für alle Drohnen-Flüge in Wohngebieten besondere Regeln, um die Privatsphäre der Bewohner zu schützen: Drohnen die Videos (oder auch nur Audio) aufzeichnen können oder schwerer als 250g sind, dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung der Betroffenen dort nicht fliegen. Ebenso gilt für Drohnen unter 5kg, daß sie in ständiger Sichtweite des Piloten geflogen werden müssen.



Für alle private Drohnenflüge gilt zudem eine maximale Flughöhe von 100 Metern - nur mit Führerschein darf höher geflogen werden. Verboten ist das Fliegen von Drohnen in der Nähe von Flughäfen, über Menschenansammlungen, Naturschutzgebieten, Behörden (wie etwa Kanzleramt und Bundespräsidialamt), Gefängnissen, Industrieanlagen und bestimmten Verkehrswegen. Ausnahmen von diesen Verboten sind per ausdrücklicher Genehmigung der Behörden möglich - so wären z.B. für Dokumentarfilmer Aufnahmen in Naturschutzgebieten oder alten Industriegebieten doch noch legal durchführbar.







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