US-Gericht bestätigt: Kein Urheberrecht auf KI-generierte Kunst

// 08:23 Di, 22. Aug 2023von

Ein weiteres US-Bundesgericht hat vor dem Wochenende noch einmal die aktuelle Rechtsauslegung des US-amerikanischen Copyright Office bestätigt - nämlich, dass von künstlicher Intelligenz geschaffene Werke nicht durch das Urheberrecht geschützt sind. Laut dem Hollywood Reporter hatte Stephen Thaler von Imagination Engines versucht, ein KI-Kunstwerk namens "A Recent Entrance to Paradise" schützen zu lassen und ist damit nun vor Gericht gescheitert.


In der Begründung für die Ablehnung argumentiert das Gericht, dass dem KI-Kunstwerk (wohlgemerkt in diesem speziellen Fall) "die Verbindung zwischen dem menschlichen Geist und dem kreativen Ausdruck" fehle. Thaler hingegen berief sich auf die Work-For-Hire-Möglichkeiten des amerikanischen Urheberrechts. Diese bieten (im Gegensatz zum deutschen Urheberrecht) die Möglichkeit, dass der Auftraggeber eines Werkes das Urheberrecht beanspruchen kann. In Deutschland bleibt dagenen immer der natürliche Urheber, also der "Erzeuger" des Werkes der Besitzer dieses Rechts.



Thaler argumentierte, dass er als "Eigentümer der Maschine", dieser quasi einen Auftrag zur Erstellung des Kunstwerks erteilt habe, und er nun sehr wohl das Urheberrecht - analog zu einer Auftragsarbeit im Sinne von Work-For-Hire - für sich beanspruchen könne.



Die prozessführende Richterin interpretierte jedoch das US-Urheberrecht in der Richtung, dass es grundsätzlich nur Werke schützen könne, die von Menschen geschaffen wurden. Bereits 2018 stellte ein Urteil eines Bundesberufungsgericht fest, dass ein von einem Affen aufgenommenes Foto nicht urheberrechtsfähig ist. "In Ermangelung jeglicher menschlicher Beteiligung an der Schöpfung des Werkes" sei das von Thalers KI generierte Kunstwerk daher ebenfalls grundsätzlich nicht schutzfähig.



US-Gericht bestätigt: Kein Urheberrecht auf KI-generierte Kunst


Gerade diese Argumentation ist jedoch in unseren Augen sehr angreifbar. Denn letztlich schafft eine KI ja ein Kunstwerk gerade nicht komplett ohne menschliche Beteiligung. So ist der Prompt ebenso eine unbestreitbare menschliche Beteiligung, wie die Auswahl unter mehreren Optionen oder weitere Bearbeitungsschritte wie das Inpainting oder das Entfernen von Objekten.



Als relevantes Merkmal, damit das Urheberrecht überhaupt greifen könne, nannte die Richterin vielleicht deswegen auch zusätzlich, dass die "menschliche Kreativität den Kern der Urheberrechtsfähigkeit" bilden muss.



So werden sich die Gerichte in Zukunft damit befassen müssen, wie sich dieser Kern konkret manifestiert. Denn letztlich kann auch KI als weiteres Werkzeug zur Realisierung künstlerischer Ausdrucksformen gesehen werden. Würde man dagegen die Begründung der richterlichen Argumentation streng auslegen, wäre auch schon ein Bild nicht mehr schützbar, wenn man beispielsweise hierfür einen KI-Radiergummi in Photoshop zur Objektentfernung genutzt hat.


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